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Download von Vereinsunterlagen.
- Antrag Mitgliedschaft
- Satzung
- Geschäftsordnung
- Beitrags- und Finanzordnung
- Interne Unterlagen
- Übungsleiter-Abrechnungsvordruck
- Wie soll ich mich verhalten?
Das Bildungspaket soll allen Kinder die gleichen Möglichkeiten bieten.
Die Idee des Bildungspakets ist schnell erklärt: Es geht darum, auch finanziell schwachen Kindern notwendige Bildungs- und Weiterentwicklungsangebote zu ermöglichen. Mit dem Bildungspaket will die Regierung verhindern, dass das Einkommen der Eltern die Ausbildungschancen der Kinder beeinflusst oder gar beeinträchtigt.
Konkret sieht das so aus: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.
Haben Sie einen Antrag?
(Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II)
Wir helfen Ihnen gerne, diesen Antrag auszufüllen.
Bitte den Antrag bei den Übungsleitern zur Weiterleitung an den Kassenwart abgeben.
Mitgliederbeiträge | Monat | Jahr |
Erwachsene | 4,00 € | 48,00 € |
Jugendliche 14 bis 18 Jahre | 3,00 € | 36,00 € |
Kinder bis 14 Jahre | 2,20 € | 26,40 € |
Passive Mitglieder | 1,50 € | 18,00 € |
Familienermäßigungen
für das zweite und dritte Familienmitglied 50 %
jedes weitere Familienmitglied ist beitragsfrei
Der Vollbeitrag wird immer vom ältesten Mitglied erhoben.
Passive Mitglieder sind von der Ermäßigung ausgeschlossen.
Bei Vereinseintritt nach dem 1. Februar wird der erste Jahresbeitrag nach den verbleibenden Monaten berechnet
Information Bildungspaket (Übernahme der Beitragsgebühren)
Die Jahresbeitragszahlung erfolgt ausschließlich im SEPA-Lastschriftverfahren am 3. April.
- Neue Mitglieder erhalten eine schriftliche Benachrichtigung über:
- Das SEPA-Lastschriftmandat
- Termin des ersten SEPA Lastschrifteinzuges
- der Gläubiger-Identifikationsnummer
- der Mandatsreferenz.
Kommt es beim Geldeinzug via Lastschriftverfahren zu Problemen, Konto nicht gedeckt, Konto-Nummer falsch oder erloschen etc., muss das Mitglied die Gebühren übernehmen, die die Bank dem Verein für die Rückgabe der Lastschrift in Rechnung stellt.
Mahngebühren werden nach der 1. Erinnerung berechnet.